H
Holtzi
Gast
Moin liebe Freunde,
ich besitze ein FE 35 BJ 1958 (23 c 4 Zylinder). Ich möchte diesen wieder einem TÜV -Prüfer vorstellen und anmelden. Der FE35 hat noch eine TÜV Plakette von 1975. Das sagt somit schon alles aus.
Damit ich durch den TÜV komme, muss ich erstmal das Licht wieder zum Leuchten bringen. Da stellt sich mir die Frage, warum der FE 35 keinen Blinker vorne hat. Nur hinten? Ist das heute noch so zulässig, da es ja ein Oldtimer ist? Oder muss ich nun nach 47 Jahren Blinker vorne ins Blech schrauben?
hat jemand von euch da Erfahrungen?
PS: Habe natü auch keine Papiere mehr. Das wird ein Spaß.
viele Grüße aus Schleswig-Holstein.
ich besitze ein FE 35 BJ 1958 (23 c 4 Zylinder). Ich möchte diesen wieder einem TÜV -Prüfer vorstellen und anmelden. Der FE35 hat noch eine TÜV Plakette von 1975. Das sagt somit schon alles aus.
Damit ich durch den TÜV komme, muss ich erstmal das Licht wieder zum Leuchten bringen. Da stellt sich mir die Frage, warum der FE 35 keinen Blinker vorne hat. Nur hinten? Ist das heute noch so zulässig, da es ja ein Oldtimer ist? Oder muss ich nun nach 47 Jahren Blinker vorne ins Blech schrauben?
hat jemand von euch da Erfahrungen?
PS: Habe natü auch keine Papiere mehr. Das wird ein Spaß.
viele Grüße aus Schleswig-Holstein.