FE/MF 35 Umbau Bremse

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35erHannes

Gast
Guten Abend 

Bei meinem 35er sind seit einigen Jahren die Bremsen (Hydraulische Bremse mit einem Radbremszylinder pro Seite) defekt.

Habe vermehrt gehört, dass Dichtsätze bzw. Ersatzteile für Rad- u. Hauptbremszylinder schwer zu bekommen sind bzw die Aufarbeitung sehr bescheiden geht.

Nun hätte ich die Möglichkeit ein komplettes Getriebe mit mechanischer Bremse zu kaufen, jedoch steht in meinem original Fahrzeugbrief bei der Bremsart Hydraulisch.

Und nun zur finalen Frage: Muss ich nach einem Umbau eine komplette Abnahme durch den TÜV durchführen lassen oder wird mir das auch ohne Abnahme eingetragen??

Mfg

Johannes 
 
Ich nehme an, du hast den Hinterbau bei eBay Kleinanzeigen im Auge. Der hat glaube ich noch ein Getriebe, da sollte ein zur Bremse passendes Typenschild drauf sein. Das könnte die Angelegenheit vereinfachen, insbesondere wenn auch noch Papiere dazu da sind.

Achtung, es gibt einfache mechanische und doppelte mechanische Bremsen. Die einfache mechanische hat meines Wissens  nach keine unabhängige Handbremse. Das könnte zu Ärger beim TÜV führen, wenn vorher eine dran war...
 
Ich habe auch einen solchen Umbau gemacht, weil ich es leid war mit der Hydr. Bremse.

Ich habe aber nur 2 andere Achstrichter verbaut. Das mit der Pedalerie ist problemlos zu machen.

Als Feststellbremse habe ich das das alte System am Fußpedal mit dem Riegelchen.

Mei Tüv Mann kennt dies von vielen MF her und hat gar nicht gemerkt das es jetzt an meinem eine andere Bremse ist wie im Schein steht.

Jetzt habe ich eine funktionierend Bremse.

Es ist die Bremse mit nur einer Reihe Backen.
 
Hallo,

natürlich merkt das weder der TÜV-Prüfer noch sonst irgend wer. Wenn ich den TS richtig verstanden habe, dann möchte er einfach seine Papiere in Ordnung haben und er stört sich am Wort "hydraulisch"... Daher stellt er ja die Frage, ob er das "so" berichtigen lassen kann, oder zur (Voll-)Abnahme muss !?

Und ja, natürlich muss er zur Abnahme - es wurden ja (wesentliche) Teile am Fahrzeug verändert. 

Grüße hometown
 
Hallo Johannes,

einerseits find ich es sehr gut dass du vorhast die Bremsen ( die bereits seit Jahren nicht mehr funktionstüchtig sind ) wieder instand zu setzen aber andererseits bin ich schon etwas erstaunt dass du denkst so ein Umbau würde vom TÜV einfach so eingetragen ....

Klar kannst es versuchen aber da gibts dann 2 Möglichkeiten ....

Variante 1 : der Prüfer mag dich gut leiden und drückt alle Augen zu und streicht dir den Eintrag hydraulisch und ersetzt ihn durch mechanisch - das wäre zwar die einfache Variante aber bringt dir leider keine rechtliche Absicherung für den GAU (Grösster Anzunehmender Unfall) - denn dafür bräuchtest ausser einer simplen Streichung auch die zugehörige "Typgenehmigung" inklusive aller dafür notwendigen Berechnungen und da werden die allermeisten Prüfer vermutlich abwinken ....

Variante 2 : durch den Umbau erlischt dir deine ABE und im Schadensfall wirst zu 100% haftbar gemacht - solang nix passiert ist alles im grünen Bereich - keine Frage .... und sicher sind mechanische Bremsen die gehen tausendmal besser wie hydraulische die nicht gehn aber das interessiert im Schadensfall leider keinen - da wird nur gefragt : rechtlich zulässig ja/nein ....

der einzig gangbare Weg um rechtlich auf der "sicheren" Seite zu sein wäre der Umbau auf mechanische Bremsen (falls diese Variante deines Schleppers jemals "offiziell" gebaut wurde und den nach diesem Umbau - am Allerbesten mit Brief/ABE dieser Variante - beim TÜV per Einzelabnahme (e.g. Vollgutachten) eintragen zu lassen .

Gruß

Nobbe
 
ganz so kritisch ist die Sache nun nicht. Es gab den MF/FE35 mit 3 verschiedenen Bremssystemen, alle Typgeprüft und zugelassen. Wobei ich nicht weiß, ob die einfachen Bremsen in Deutschland immer zulässig waren, bzw. für welches Land welches Bremssystem vorgesehen war, und ob es Schwierigkeiten bereitet, einen ausländischen Schlepper mit einfacher Bremse in D zuzulassen, wenn er den hier gültigen Anforderungen nicht genügt. 

Der Tüv-Prüfer kann dir durchaus die hydraulische Bremse in eine mechanische umtragen, weil es die genau so im gleichen Fahrzeug gab. Wie du das gegenüber dem Prüfer nachweist ist eine andere Frage. Daher wäre es hilfreich, die Papiere vom Opferschlepper zu haben. Das kann man aber auch vorab schonmal mit einem Prüfer besprechen...
 
Hallo Christian,

das kann man so und so sehn .... ein Umbau der Bremsanlage würde ich IMMER als relativ kritisch betrachten - klar gibt es die Möglichkeit den Umbau in diesem speziellen Fall nach der von dir vorgeschlagenen Vorgehensweise eintragen zu lassen - vorausgesetzt diese Variante ist für Deutschland entsprechend typgeprüft/zugelassen - keine Frage - aber nur solange es keine "neueren" Vorschriften verhindern ...

kleines Beispiel .... den Anhänger aus deinem Trööt wirst vermutlich nie mehr zugelassen bekommen wenn nicht an die originale ABE dieses Anhängers kommst ..... selbst wenn wirst dann vermutlich Probleme bekommen da du wie du geschrieben hast .... Zitat: "keinerlei Typenschilder oder sonstige eindeutige Identifikationsmerkmale" an dem Anhänger gefunden hast ... falls das wirklich zutrifft dann hast das Problem diese ABE dann eindeutig diesem Anhänger zuordnen zu können .... also bliebe dir wie ich dort schon geschrieben habe nur der Weg einer Einzelabnahme mit dir (oder wem auch immer) als "Hersteller"- Eintrag ....

wie ich aber aus dem Bild meine erkennen zu können (nur eine Vermutung das Bild ist da nicht eindeutig) sieht es so aus als ob der noch über die früher mal gebräuchliche vom Schlepper aus zu bedienende handbetätigte Betriebsbremse verfügen würde .... die kannst aber heutzutage nicht mehr abnehmen lassen weil die mittlerweile nicht mehr erlaubt ist bei "neuen" Anhängern und da den "neu" abnehmen müsstest - muss der entsprechend den heute geltenden Vorschriften entsprechen - sprich du müsstest diese Bremse entweder komplett still legen und den Anhänger als "ungebremst" abnehmen lassen, was dessen Einsatzmöglichkeiten natürlich deutlich einschränken würde ... oder du müsstest die Bremse in "auflaufgebremst" umbauen und dafür müsste eine komplette Bremsneuberechnung gemacht werden was mangels Unterlagen zwar nicht unmöglich ist aber vermutlich den Kaufpreis des Anhängers deutlich übersteigen wird ....

ich hab diese Bedenken absichtlich nicht in deinem Trööt geschrieben weil du ausdrücklich keine Diskussion dort über Bremsen etc. gewünscht hattest ....

also an Johannes ....

beherzige den Rat von Christian und schliesse dich mit dem TÜV Prüfer kurz BEVOR du diesen Umbau in Angriff nimmst .... alles andere wäre recht risikobehaftet in jedweder Richtung ...

Gruß

Nobbe
 
Da hast du mein Diskussionsverbot aber geschickt umgangen ;-)

Hat aber seinen Grund, die Sache ist mir völlig klar, der Anhänger würde ohne Betriebsbremse zugelassen (was durchaus möglich ist, ein 6t-Schlepper dürfte einen 3t-Hänger ja ohne Bremse ziehen - auch eine Ablastung wäre denkbar)

Eine Auflaufeinrichtung für das Hitch-System ist mir nicht bekannt, und sonst gäbe es keine Alternativen.

Gruß Christian

Mein Fergy: MF 35 BJ64 SNMY 373 xxx
 
Servus und Danke für die Antworten 

War jetzt leider eine Zeit schon nicht mehr hier im Forum und hab deshalb nichts mitbekommen. 

Habe damals mit dem TÜV gesprochen. Der hat zu mir gesagt wenn vom mechanischen Bremsteil Papiere vorhanden sind und das alles übereinstimmt, dann ist alles ok.

Warn aber keine Papiere mehr vorhanden.

Jetzt habe ich vorübergehend die Pläne mit der mechanischen Bremse verworfen und mir die Dichtungen für die hydraulische besorgt.

Habe die bremszylinder alle etwas aufbereitet und werde nun einfach mal mein Glück probieren.

Vielleicht klappts ja und es bleibt dicht und funktioniert nach meinem Willen :)

Aber zur nächsten Frage:

Hat jemand die Explosionszeichnun mit Liste für die Doppelte Bremse?

In meinen unterlagen werde ich leider nicht fündig und möchte aber die ganze Mechanik  (Federn, Hebel ect.) richtig montieren.
 
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