Kennzeichenleuchte = Bremsleuchte ???

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awk99

Gast
Hallo,

ich hab eine Frage zur Beleuchtung bei meinem MF 135 mit runden Kotflügeln.
Im Typenschein ist an der Zeichnung zu erkennen, daß anscheinend an der Kennzeichenbeleuchtung auch das Bremslicht angebracht ist (zu lesen = Deck-Brems-Kennzeichenleuchte).
Ist es dann so, daß die äußeren Leuchten reine Begrenzungslichter sind ?
Wie habt ihr das Problem gelöst?
Hat jemand vielleicht ein Foto zur Ansicht?



LG,
Wolfgang
 
hallo an alle Wissenden .....

was bitte, ist denn eine Deckleuchte *grübel* ???

@ Wolfgang ...

ich kann dir das gerade nicht anhand von Paragrafen (ja, ja ... die Rechtschreibreform ... mir rollen sich auch die Zehennägel auf *ggg*) belegen, aber ich denke, dass ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenblabla zwei Rück- als auch zwei Bremsleuchten haben muss ....

Nummernschildbeleuchtung mit Bremsleuchten zu koppeln scheint mir auch nicht so DER Brüller zu sein .... es wäre dann im Dunkeln doch eher selten lesbar *schmunzel* ....

mfsg

Ulli
 
Hallo Wolfgang,

ja, Deine Zeichnung ist schon richtig, es gab, anno vor und nach dem Krieg, Fahrzeuge, die mit einem Bremslicht ausgerüstet waren.
Dies ist heute nicht mehr gültig.
Zur Beleuchtungsanlage:
Bei einem Schlepper bis 20 km/h ist kein Bremslicht vorgeschrieben.
Man kann, muss aber nicht.
Wenn Du das Kennzeichen weiterhin in der Mitte anbringst, benötigst Du nur eine Kennzeichenleuchte.
maescheinwerfer.jpg

Quelle: Kraftfahrtechnisches Taschenbuch, VDI Verlag

Du benötigst zwei Rückleuchten mit Blinker, max. 400mm von der äußersten Fläche nach innen angebracht.

Siehe auch hier

Gruß
Peter
 
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