Hallo zusammen,
ich nutze mal den Thread hier, da hier schon über das Thema geschrieben wurde...ich beschäfte mich gerade mit der Thematik, bei mir ist es eine Schlagkarre über die das Thema Lof/Führerschein/Fahrzeugschein aufkam.
Nach ein paar Tagen im www lesen bin ich für mich zu folgendem Stand gekommen, der hier letzt auch schon beschrieben wurde: Kein Lof ZWECK, dann gilt nicht L oder T Führerschein, sondern entsprechend BE oder CE, je nach zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und oder des Anhängers. Ob grüne oder schwarze Nummer besagt lediglich von der Steuer befreit oder nicht.
So, was ich aber für mich nicht eindeutig feststellen kann, was ist denn jetzt bitte die Definition Lof bezogen auf die Dokumente, in meinen Papieren vom MF148 steht eindeutig "Zugmaschine Ackerschlepper", bei Freunden mit eigenem landwirtschaftlichen Betrieb steht die gleiche Bezeichnung in den Papieren derer Traktoren. Wie bitte unterscheidet denn jetzt ein Polizist hier bei der Lof Definition bezüglich Führerschein und vor allem bei dem Thema Anhänger und dessen Gewicht? Die Fahrzeugpapiere besagen nichts darüber, ob die Person auf der der Traktor angemeldet ist ein land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb angemeldet haben, die haben ja keine Namen wie GmbH oder sowas, sondern heißen einfach wie der Landwirt "Helmut Meier". Wenn ich da jetzt mit dem Traktor und leerer Karre oder Anhänger fahre, was ja auch jeder Landwirt macht, wo ist das jetzt erstmal kein nachweislicher Lof Zweck? Klar, wenn ich jetzt im Baumarkt mit dem Gespann Gartenmöbel abhole...dann wird die Argumentation schwierig...
Heißt, letztlich ist meine Frage, was definiert jetzt Lof in den Papieren, ein Zweck wird ja nirgends schriftlich festgehalten. Ich habe jetzt persönlich immer die Möglichkeit zu sagen, ich bin im Auftrag meiner Freunde zB unterwegs in der Molkerei irgendwelche Futtermittelsäcke abzuholen oder sowas...damit ist es ja ein Lof Zweck...geht es also allein um den Zweck oder gibt es auch noch eine Unterscheidung der Art der Anmeldung der Traktoren/Anhänger? Ich konnte da bisher nichts eindeutiges zu finden.
Die erwähnte Definition von MHF, bis 25km/h und 3t würde mir zB bei der Schlagkarre schon reichen (die natürlich keine Papiere hat), mein MF ist mit Höchstgeschwindigkeit 24kmh eingetragen (fährt aber natürlich mit den 32" Reifen und Multipower wesentlich flotter)...demnach könnte ich ja bedenkenlos mit der Karre und Wiederholungskennzeichen fahren, in Abhängigkeit dieser Lof Definition...da Wiederholungskennzeichen mit Außnahmen von Baubuden, Tiertransporthängern und Schausteller-Anhängern, nur bei Lof erlaubt sind, aber da halt die Frage, ist Lof als Zweck oder als gemeldeter Betrieb gemeint und wenn ja, gibt es da ein Unterschied in den Papieren oder muss bei etwaiger polizeilicher Kontrolle das erst einmal heraus gefunden werden...irgendwie alles nicht so eindeutig wie ich finde!
Gruss Martin