Sorry Jungs,
wenn ich das sagen muß,aber dieser Faden strotzt nur so vor "Unsachkenntnis",bzw. "Dampfplauderei".(na ja,man kennt seine Pappenheimer)
Wenn ein Kugelkopf an der Ackerschiene angebracht wird,muß diese 3-fach fixiert sein.
1.Sie muß seitlich fixiert sein,was durch die Spannschlösser der Ketten noch relativ einfach ist.
2.Sie muß in der Höhe fixiert sein,Stichwort :"Höhenstabilisierungsstreben".
Ja die gibsts,muß man aber,wenn nicht vorhanden,erst mal finden!
3.Die Ackerschiene muß so fixiert sein,daß sie sich in den Unterlenkeraugen nicht drehen kann.Dafür gibt es spezielle Ackerschienen,die das Drehen durch eine Art Schuh über den Unterlenkerarm verhindern.
Nichtsdestoweniger: Trotz aller Fixierungen ist dieser Anbau nicht STVZO zugelassen.
Es gibt nur eine zugelassene Variante:
Original MF Zugpendel mit eingeschraubtem Kugelkopf.
Wir wollen hier bitte nicht über Sinn bzw. Unsinn dieser Zulassung diskutieren!Jeder möge für sich selbst entscheiden.Ich fahre mit der 3-fach stabilisierten Ackerschiene.
Wenn mehr "Background" erwünscht,kann ich noch einen Beitrag zu TÜV-Erfahrungen leisten.
Gruß +Matthes+