MF 155 Restauration

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Hallgier88

Gast
Hallo 

ich bin gerade dabei meinen mf 155 wieder schick zu machen. Ich möchte diesesn nur noch für schönwetter fahrten nutzen.

Jetzt habe ich viele fragen über den 155 was teile etc. angeht.

ZB. muss man die orginalen kotflügel für den TÜV montiert haben ? 

Muss ich einen überrollbügel haben ? ( find ich nich gerade schön)

Was darf ich alles verändern ? 

bzw. was MUSS ich orginal lassen.

mfg 
 
Hallo!

Nein, die originalen Radabdeckungen müssen es nicht sein. Radabdeckungen (hinten) müssen aber schon sein. 

Ein Überschlagbügel ist für Privatpersonen (ohne Landwirtschaft) auch keine Pflicht - meines Erachtens aber unerlässlich - vor Einführung des Bügels gab es in D. jährlich mehr als 200 Tote durch Umstürze des Schleppers... 

Wie willst du verhindern, dass dir ein Auto die Vorfahrt nimmt, dich "anstupst" und du mit dem Schlepper auf die Seite fällst? Ein Umfallen des Schleppers endet zu nahezu 100% tödlich... 

Was original sein muss - Zugmaul, Achse, Lenkung, Räder usw. 

Bzw. es muss eine Änderung "eingetragen" werden. 

Grüße hometown
 
HI 

danke für die Antwort.

Also hab ich das richtig verstanden.

Dass ich hinten zwar Kotflügel brauche aber es egal ist welche ich dort verbaue. 

Ich könnte also prinzipiell vom te20 die muschel Kotflügel umbauen und auf den 155 machen verstehe ich das richtig ? 
 
Moin,

da ich grade frisch von der vollabnahme komme, bis 25km/h werden die Muschelkotflügel akzeptiert 

😉
 
Danke für die info ;)

gibt es sonst noch irgendwelche sachen zu beachten ? 

mein problem is das bei dem traktor einfach alles kaputt is.

und ich eh alles neu machen muss.

der fährt im moment nur vorwärts oder rückwärts.

danke schon mal für tipps 
 
Hallo "mfg" :-)

also was sein muss steht in der FZV. Einfach mal online drin schmökern.

Radabdeckungen müssen erst ab über 25 km/h zul. Höchstgeschwindigkeit sein.

Überrollbügel sind von der BG vorgeschrieben, wenn du den mit schwarzer Nummer zu nichtbetrieblichen Zwecken nutzt also auch nicht vorgeschrieben.

Blinklicht muss über 20 km/h dran sein, ... usw.

Steht alles schön in der FZV.

Gruß,

MHF
 
danke

für deine antwort;) werd ich mir mal durchlesen.

mit freundlichen grüssen

Dennis ;)
 
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