MF 188 - Motorschaden - Rechtsstreit

mf racer

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29.06.2026
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76
Hallo,
habe mir ja dieses jahr ein mf 188a gekauft(von privat bei ebay) im februar mit dem ich ca 20stunden gearbeitet habe nicht viel und nur leichte arbeiten.so nun war es so das plötzlich leistungsverlust und feuer aus den auspuff kam.die maschine nächsten tag in die werkstatt und gestern die botschaft bekommen zwei laufbüchsen defekt.was aber die werstatt verwundert die kopfdichtung sieht wie neu aus d.h. sie muss vor dem vekauf noch gewechselt wurden sein um den defekt an den laufbüchsen zu vertuschen,die kopfdichtung hält ja nur eine weile stand bis die auch wieder kaputt geht an der stelle wo die laufbüchsen ausgebrochen sind.meines erachtens liegt hier wissentlicher betrug vor gegen den ich auch vorgehen möchte um den verkäufer zur verantwortung zu ziehen da er von den schaden an den laufbüchsen gewusst haben muss und vorher die kopfdichtung noch vor dem verkauf gewechselt hat.kennt sich jemand aus wie ich am besten hier vorgehe ich möchte zumindest das der mir den reperaturschaden bezahlt.hoffe auf eure antworten die mir weiter helfen.mfg marcus
 
Hallo Marcus,

warum solltest du im passenden Forum keinen Thread eröffnen können? Sehr putzig...
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Ich habe mir erlaubt, dein Anliegen eben dorthin zu verschieben und deinen Text entsprechend abzuändern.

Gruß, Hendrik
 
Hallo marcus,
ich glaube nicht,daß dir hier in dem Fall jemand weiterhelfen kann.Es sei denn,es befindet sich unter den MF-Fans ein "Rechtsverdreher".Ich weiß nicht,wie alt du bist,ob du eine Rechtschutzversicherung hast usw.Eine Rechtsberatung bei einem entsprechenden Fachanwalt (findest du über die Anwaltskammer,Handelsrecht suchen) kostest vielleicht 150€.Dann weißt du aber eher,ob dein Anliegen Aussicht auf Erfolg hat.Wurde das Teil als "defekt" angeboten?
Unbedingt alles von deiner Werkstatt dokumentieren lassen!! Auch mit Fotos!!
Könnte nämlich sein,daß ein sogenannter Sachverständiger das beurteilen muß.Noch etwas:Du darfst den Schaden auf keinen Fall in deinem Auftrag reparieren lassen.Selbst wenn du vor Gericht recht bekommen solltest,hat der Verkäufer ein Recht auf "Nachbesserung".Schöne Scheiße!!
Oder:du rufst den Verkäufer an,erklärst ihm den Sachverhalt und stellst ihm bei "Hartleibigkeit" den Besuch deines "Stammtisches" in Aussicht!!
Vielleicht wird er ja weich,vielleicht auch "weichgeklopft"?Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Gruß +Matthes+
 
Hi

Lass den Schlepper zerlegt in der Werkstatt wenns geht und zieh einen Rechtsanwalt hinzu. Den Verkäufer kannst du im Zweifel auch die " Unterstellkosten " mit anrechnen.
Wenn Die K.D. tatsächlichlich erst kurz vor dem Verkauf gewechselt wurde muß der Verkäufer von dem Schaden gewußt haben. Hat er irgentwelche Angabenzu irgentwelchen Schäden gemacht???

Gruß Ralf

Meine Schlepper:
Fendt F15 G
FE 35 Spezial mit Standard 23C Motor
 
hallo an alle Interessierten .....

gerichtlich einen Teil der Kaufsumme wieder einzufordern (weil zugesagte Eigenschaften nicht vorhanden waren) ist ein sehr übel Ding .....

die Nummer habe ich hinter mir ....

es ist am Käufer, zu beweisen, dass die Maschine als intakt angeboten wurde.

Vermutlich hast du ja nicht den gesamten Text aus dem ebay - Angebot kopiert, abgespeichert und noch verfügbar.

Im Falle einer Verhandlung wird der Verkäufer stur behaupten, der Hinweis auf den Motordefekt sei in der Artikelbeschreibung angeführt gewesen.

Es ist nicht ausschlaggebend, welche Defekte tatsächlich am Schlepper vorliegen .... sondern zu beweisen, dass der Verkäufer dich über diese in Kenntnis gesetzt hat.

Damit ergibt sich gemäß Auskunft meines damaligen Richters die Notwendigkeit, auf Grund schwieriger Beweislage eine mehrmalige Anreise in Kauf zu nehmen.

Ausgang der Verhandlung ist mehr als unsicher.

Zuständiges Gericht ist jenes, welches im Zuständdigkeitsbereich des VERKÄUFERS liegt.

Bei mir war das ca. 250 km entfernt.

Im Hinblick auf den zeitlichen als auch den finanziellen Aufwand ließ ich mich auf einen eher ziemlich faulen Vergleich ein.

@ Ralf .....

etwaige anfallende Unterstellkosten gehen nur dann zu Lasten des Verkäufers, wenn marcus

1. den Prozess gewinnt
2. beim Verkäufer überhaupt was zu holen ist

andernfalls wird marcus selbst auf den Kosten (nebst Gerichts- Anwalts- und allen anderen mit dem Prozess zusammenhängenden Kosten) sitzen bleiben .

So er nicht eine Rechtschutzversicherung hat, die im Vorfeld eine Prozesskostendeckungszugsage gibt, möge er doch mal tunlichst seine Finger von einer Verfolgung seiner Interessen auf dem Rechtswege lassen ....

Am lautesten lachen bei derlei Aktionen im Regelfall die Anwälte
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viele Grüße

Ulli
 
danke für eure korrekten antworten,habt schon recht wen ich hier auf den gerichtlichen weg was unternehmen will geht erstens viel zeit verloren und die werkstatt kann ja mein motor nicht ewig rumliegen lassen haben ja auch noch andere aufträge.und weit von mir ist es auch noch entfernt bis zum verkäufer ca.500km.jedenfalls war damals auf keinen defekt am motor hingewiesen wurden.beschreibung belief sich nur das die maschine im nebenerwerb gelaufen ist und jetzt nicht mehr gebraucht wird.schöne scheisse vieleicht kauft der ja auch mal was und fällt so richtig auf die schnauze,und dan denkt der ja vieleicht an mich wie der mich beschissen hat.
 
Hallo,
trotzdem würde ich den Verkäufer mit Deinem (Eurem) Problem konfrontieren, es kann ja durchaus sein, daß er ein Einsehen hat und mit sich reden läßt über den einen oder anderen Euro sich an den Reperaturkosten zu beteiligen. Versuchen kostet nichts!

Rainer
 
Hallo mf racer,
wird die Maschiene repariert oder verkauft?
Interesse hätte ich jedenfalls wenn nur der Motor defekt ist.
Also wenn ein Verkauf ansteht würde ich mich über eine kurze pn freuen.

Danke... Gruß Heiko.
 
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