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MF50R
Gast
xxischxx:
Das ist nur die halbe Wahrheit klar darf die Achslast 3t ungebremst betragen ich darf aber nur die Hälfte des leergewivhts meines Schleppers als Gewicht auf der Anhänger Achse haben das sind in meinem Fall 750kg da mein Schlepper 1,5t Leergewicht hat
Mit freundlichen Grüßen aus dem Westmünsterland Daniel
Ich gebs auf und klinke mich hier jetzt aus .... ich habs jetzt wirklich oft genug geschrieben welche Vorschriften eingehalten werden müssen ....
Das was du da schreibst ist schlicht und einfach FALSCH !
Wenn es nicht glauben magst dann lies dir den § 41 Absatz 11 den ich weiter oben schon einmal zitiert hatte zusammen mit deinem Dekra Fachmann nochmal durch ...
dort ist eindeutig festgelegt : An einachsigen Anhängern ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen.
