MF35 Hitch-Anhänger

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Armin 6.305

Gast
Guten Morgen liebe Gemeinde

Ich möchte mir für meinen MF 35 einen Hitchhänger zulegen habe auch einen gefunden allerdings mit Druckluftbremse darf ich diesen trotzdem mit dem 35er ziehen ? grüsse Armin
 
Es ist nicht die Tatsache, dass er Druckluftbremsen hat, ob man ihn ziehen kann, man muss sich das Leergewicht und das maximale Gewicht des Anhängers ansehen, und dann das maximale Gewicht des Traktors, diese beiden müssen übereinstimmen. Beispiel; wenn der Traktor max. 8000Kg wiegen darf (inkl. Anhänger), darf der Anhänger, den Sie kaufen wollen, nicht 6000Kg leer wiegen, sonst dürfen Sie nichts laden und nur mit leerem Anhänger herumfahren.

Gruss, Bert
 
Die Ausführung von Bert bezieht sich wohl auf das in Frankreich gebräuchliche "System", dass am Traktor auf einem Schild angegeben ist, was er zusammen mit einem Anhänger wiegen darf - das gibt es in der BRD aber so nicht. 

Hier gilt der Hänger als ungebremst, wenn der Schlepper über keine Druckluftbremsanlage verfügt - und was ein ungebremster Anhänger wiegen darf, ist in den Gesetzen klar geregelt. 

Ich denke hier wird auf einen "DDR-Hitchkipper" spekuliert - diesen finde ich für einen MF35 etwas "wuchtig" - aber vielleicht kann jemand aus den östlichen Bundesländern etwas dazu sagen?

Grüße hometown 
 
Vielen dank erstmal für eure Antworten :-)

Ja genau um solcheinen nachbau handelt es sich HTS 30-10

Wenn es sowieso auf ungebremst hinausläuft, was ja auch quasi logisch ist da der 35er keine Druckluftanlage besitzt,wäre das einerseits ganz gut zumindest was das dürfen angeht.Ich habe ich mir die frage gestellt ob ich diesen schlepper für die zulassung des hängers umrüsten muss auf druckluftanlage (gab es ja bei IMT )

Villeicht hat ja auch jemand mal solch einen Hänger auf auflaufbremse umgebaut ? würde die möglichkeit bestehen ? und wäre es zulässig mit eintragung usw ? fragen über fragen
 
Ich vermute, dass es hier anders ist als in Deutschland, aber hier (Frankreich) haben wir eine hydraulische Anhängerbremse sogar bei einem Traktor wie dem MF35. Ich vermute, das ist in Deutschland nicht erlaubt?

Gruss, Bert
 
In D ist die hydraulische Bremse nur zulässig, wenn sie über ein Bremsventil mit der Fußbremse bedient wird, und ein Federspeicher eine Bremsung auslöst, wenn der Hydraulikschlauch abreißt.

Ein zulässiges Zugesamtgewicht gibt es nicht. Am MF35 dürfen in D rein rechtlich gesehen 2 x 8t auflaufgebremst gezogen werden.

Solange man keine DL-Anlage nachrüsten möchte, bleibt nur die Auflaufbremse übrig. Die darf bis 8t und 25km/h verwendet werden.

Einen Hitch-Anhänger mit Auflaufbremse nachzurüsten ist m.E. nicht möglich, da die Deichselform das nicht hergibt, und es keine zugelassenen Auflaufeinrichtungen für Hitch-Kupplungen gibt.

Ich hatte auch mit dem Gedanken gespielt, einen Ferguson-Hitchanhänger anzuschaffen. Aber ich habe letzendlich davon abgesehen, und mir inzwischen einen Auflaufgebremsten Kipper bestellt. Der wird dann auch mit schwarzer Nummer zugelassen, und auf 3,5t abgelastet, damit ich ihn mit Führerscheinklasse BE fahren darf.

Der HTS 30-10 ist nach den Angaben im Link von Hometown mit 4,2m x 2,1m Plattform für einen 35er aber m.E. viel zu groß...

Gruß Christian

Mein Fergy: MF 35 BJ64 SNMY 373 xxx
 
Kurze Ergänzung zur Auflaufbremse diese ist auch bei 8t mit 40kmh erlaubt, wenn diese auf alle Räder des Anhängers wirkt jedoch nicht bei Einachser.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Westmünsterland Daniel (MF30 MF65 Mk II)
 
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