In D ist die hydraulische Bremse nur zulässig, wenn sie über ein Bremsventil mit der Fußbremse bedient wird, und ein Federspeicher eine Bremsung auslöst, wenn der Hydraulikschlauch abreißt.
Ein zulässiges Zugesamtgewicht gibt es nicht. Am MF35 dürfen in D rein rechtlich gesehen 2 x 8t auflaufgebremst gezogen werden.
Solange man keine DL-Anlage nachrüsten möchte, bleibt nur die Auflaufbremse übrig. Die darf bis 8t und 25km/h verwendet werden.
Einen Hitch-Anhänger mit Auflaufbremse nachzurüsten ist m.E. nicht möglich, da die Deichselform das nicht hergibt, und es keine zugelassenen Auflaufeinrichtungen für Hitch-Kupplungen gibt.
Ich hatte auch mit dem Gedanken gespielt, einen Ferguson-Hitchanhänger anzuschaffen. Aber ich habe letzendlich davon abgesehen, und mir inzwischen einen Auflaufgebremsten Kipper bestellt. Der wird dann auch mit schwarzer Nummer zugelassen, und auf 3,5t abgelastet, damit ich ihn mit Führerscheinklasse BE fahren darf.
Der HTS 30-10 ist nach den Angaben im Link von Hometown mit 4,2m x 2,1m Plattform für einen 35er aber m.E. viel zu groß...
Gruß Christian
Mein Fergy: MF 35 BJ64 SNMY 373 xxx