Überführen eines Treckers aus d. Ausland

thorbo94

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07.03.2009
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756
Moin,Moin
Wenn ich einen Trecker aus dem Ausland(FR.,NL. etc.) hole,muß ich da noch Überführungskosten oder Einfuhrgebühren o.ä. bezahlen?

Danke,Anke
 
Hi,
Die richten sich immer nach dem Wert der Ware.
Gut wäre ein Kaufvertrag über einen geringen Wert, und als Teileträger deklarieren.
Preis muss zum Aussehen passen.
M.
 
Hallo Anke,

hallo minimatz,
Die richten sich immer nach dem Wert der Ware.

Bitte keine Panik, wir sind in der EU !!
Zollgebühren gibt‘s hier nicht mehr ! ( Ausnahme Schweiz )
Außer den Transportkosten kommt da nichts extra dazu. Natürlich Muss die Landesübliche MwSt. im Kaufland bezahlt worden sein, was bei einem Privatkauf wiederum keine Rolle spielt.
Man sollte aber einen Kaufbeleg ( kann auch Butterbrotpapier sein ) haben, um einen Eigentums Nachweis zu haben ( Ebay Auktionsgewinn Ausdruck reicht auch ).

Gruß
Peter

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Geht nicht, gibts nicht - Entweder Du willst nicht oder Du kannst nicht !
Wie es dazu kam: [url=http://docs.google.com/Doc?id=dg55prxh_0d823nzdg&hl=en]docs.google.com/Doc?id=dg55prxh_0d823nzdg&hl=en[/url][/url]
Restauration: [url=http://tinyurl.com/bj6qfl]tinyurl.com/bj6qfl
 
Dank an Euch,
melde mich kommende Woche noch mal.Fahre jetzt Sonnabend nach Frankreich(hin und rück ca. 1600 km!!!)sehe ihn mir an und nehm ihn dann hoffentlich auch mit.Wenn ich es schaffe stell ich auch Bilder rein!
56.gif
:-)
56.gif
 
Hallo Liebe Gemeinde der Grauen und Roten !

wollte mich mal wieder melden und die Frage des Importes eines Fergies Klären.

-Kaufvertrag ist ganz wichtig und zwar bis zum letzen eingetragenen Halter bei der Zulassungsstelle. (Sevice de Controleure)

-Wenn du keinen Brief hast weil der Besizer diesen abgemeldet hat,bekommst du da eine Kopie des Briefes für Deutschland.(einen Antrag auf Export bzw Ausfuhr must du dir da auch holen.)

-so nun mustest du eine Kopie des Briefes und einen Kaufvertrag haben.

-zur Zulassungsstelle gehen und einen Deutschen Brief beantragen. Fertig...

Habe meinen Fergie über Franc / Luxemboug nach Deuschland geholt.

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Gruß Olaf
 
Tja,zu spät!!!
Hab meine Fergie am 15.03.2009 aus Frankreich geholt .Habe aber nur einen Kaufvertrag und eine "Carte grise" ( Certificat D’immatriculation ),wo der letzte Besitzer eingetragen ist.Diese Carte hat er mit dem Vermerk: Verkauft,Datum und seiner Unterschrift versehen.Langt das auch zum anmelden bei uns?
Einen Antrag auf Export hab ich nicht gestellt,ist das evtl. ein Problem?Wir leben doch in der EU!
7.gif

Meine Fergie ist doch eine TEA 20 von ’57
und hat die Seriennr. :34438 (Erstzulassungsdatum 10/01/1957)
Bilder gibt es etwas später.
Gruß Anke
 
Hallo Anke

Exportschein ist nur nötig wenn der Brief bei der Ausländischen Behörde ligt und du ihn haben möchtest.
Ansonsten sollte es keine Orobleme geben.

G. Olaf
 
Sollte ich doch noch Probleme beim anmelden bekommen,weiß ich ja,wo ich gute Tipps bekomme:-)

Gruß Anke
PICT1935.JPG

Hier nun das gute Stück.Mehr Bilder im Schauraum
 
Hallo Anke, hast Du in Sachen Zulassung schon etwas unternommen? Deine "Carte Grise" hat doch bestimmt auch nur die spärlichen Daten wie Hersteller, Typ und Baujahr. Wenn ja, brauchtest Du vom Tüv ein Datenblatt für die Zulassung in D.
Grüße Gerald
 
Moin,moin
habe meinen Fergie noch nicht zum zulassen vorgestellt.Er sieht momentan ziemlich wüst aus,da wir ihn erstmal "strassentauglich" kriegen müssen.Das heißt er hat keine vorhandene bzw. funktionierende Beleuchtung.In dem Zuge sollen auch gleich einige Teile neu lackiert werden ( hab mein frdl. MF-Händler ziemlich zur Verzweiflung getrieben mit meinem Wunsch nach der Originalfarbe: Stonegrey wollte ich nicht,aber nach längerer Suche hat er doch noch die richtige Farbe im Katalog gefunden!)

Habe mir im franz.Ferguson-Forum einmal die Daten des Fergie ausgedruckt,die sogenannte:
"Notice Descriptive".Mal sehen,ob mich das weiter bringt,sonst muß ich mal sehen.
Werde mich auf jeden Fall hören lassen,wenn ich ihn angemeldet habe.
Gruß Anke

my.php
[/url][/IMG]

my.php
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Hallo,
es ist geschafft, ich bin die fränzösiche "Carte Grise" los und hab nun schöne neue deutsche Zulassungspapiere. Der TÜV hat nach der HU ein Datenblatt erstellt welche die erforderlichen Daten für die Zulassungsstelle enthielt. Sehr hilfreich war die deutsche ABE für die TE20 Modelle aus den fünfzigern, die ich kurz vorher noch ergattert hatte. Außer der hier im Forum schon erläuterten elektische Anlage war noch ein Typenschild anzubringen (Bj., Gesamtgewicht, Achslasten, Hersteller und Modell).
Grüße
Gerald
 
Hallo Gerald,
glückwunsch zur bestandenen Prüfung !

Wieso verlangt der TÜV bei Ihnen ein Typenschild, was diese Fahrzeuge nie hatten ?

Gruß
Peter

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Geht nicht, gibts nicht - Entweder Du willst nicht oder Du kannst nicht !
Wie es dazu kam: [url=http://docs.google.com/Doc?id=dg55prxh_0d823nzdg&hl=en]docs.google.com/Doc?id=dg55prxh_0d823nzdg&hl=en[/url][/url]
Restauration: [url=http://tinyurl.com/bj6qfl]tinyurl.com/bj6qfl
Shop: www.ferguson-te.de
 
Hallo Peter,
gute Frage die sich sogar noch ausweiten lässt:
Warum brauche ich Blinklichter,
warum eine Warnblinkanlage, warum Rückstrahler.
Details die werksseitig nie verbaut waren.
Es sind halt Vorschriften die der deutsche Gesetzgeber gern erfüllt sieht.
Meines Wissens sind TE’s die in Deutschland ausgeliefert wurden alle mit einem Typenschild, welches o.g. Daten ausweist, versehen worden.
" Typenschild mit Angabe von.... ................... rechte Seite Getriebe unterhalb des Lenkarms"
heisst es z.B. in der dt. ABE für die TE’s

Grüße
Gerald
 
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