Anhängelast MF165

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nilss91

Gast
Hallo, ich habe vor mir einen Mf165 zuzulegen.
Kann mir jemand sagen wie hoch die Anhängelast ist?
Leider gibt es keine Betriebsanleitung mehr und im Fahrzeugschein steht nichts drin
 
Moin nilss91

§ 35 Motorleistung
bei LKW Motorleistung von mindestens 5,0 kW je Tonne Zuggesamtgewicht
bei Zugmaschinen von mindestens 2,2 kW je Tonne Zuggesamtgewicht -ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke!

§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
Die gezogene Anhängelast darf bei PKW das 1-fache Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges, bei Gelände-PKW und LKW das 1,5 fache Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten
Zugmaschinen sind nicht aufgeführt.

Fazit:
Ein Schlepper (=Zugmaschine) bei land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit wird nicht durch das Gesetzt in der Anhängelast beschränkt. Natürlich müssen die Gewichte, Längen, Breiten und Höhen der Einzelfahrzeuge bzw. Kombinationen eingehalten werden (§32 und 34 StVZO).

Wichtig sind aber die Angaben vom Hersteller des Fahrzeuges und der Anhängekupplung, diese müssen zwingend eingehalten werden (sollte in der Betriebanleitung zu finden sein).

In der Zulassungbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) stehen nicht unbedingt bei Zugmaschinen die Anhängelasten drin.

Auf der Anhängekupplung finden man heutzutage auch keine zulässige Anhängelast mehr, sonder nur den D-Wert in Newton.
Hierfür gibt es dann eine Formel mit der man ausrechnen kann welche Last die Kupplung aushält. Dies ist abhängig von Zugfahrzeuggewicht.

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Gruß

Michael
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Danke schonmal für deine Antwort, aber auf der Anhängerkupplung steht nur die Stützlast von 1000kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 5000kg. Der Traktor hat ein Eigengewicht von 2300 kg und ZGG. von 4000kg, wie viel darf ich dann ca. dran hängen, oder wäre es theoretisch unbegrenzt weil es von den Paragraphen nicht eingeschlossen wird?
 
Ja

Ein Schlepper darf ziehen so viel er will und kann, solange das Gesamtzuggewicht von 40Tonnen und die zulässige Stützlast der Anhängekupplung nicht überschritten werden.

Alles andere gilt für Zugmaschinen nicht.

Michael

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Also,
wenn im Fahrzeugschein unter O1/O2
Technisch zulässige Anhängerlastgebremst und ungebremst nichs vorhanden ist,
hier was mein Agrawirt dazu sagt:
Der Hänger darf nicht mehr als das 4 fache Eigengewicht des Zugfahrzeuges haben die Stützlast darf noch hinzugerechnet werden.
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Ich habe neulich mit meinen Schlüter Super 550, 62PS
einen überladenen 5,7 Tonnen Anhänger gezogen,
Das war schon Grenzwertig vom ziehen her, meiner Meinung nach.
Gruß

Michael

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