Da bist du auf dem Holzweg - die von dir zitierten Vorschriften gelten bei allen KFZ, ausgenommen Zugmaschinen. Bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht des zulassungsfreien Anhängers ist ein Umsteckbremshebel erlaubt. Zwischen 3,5 und 8to ausschließlich eine Auflaufbremse. Und klar, auch ein Kipper mit Hitch-Anhängung kann eine Auflaufbremse haben.
Fährst du mit schwarzer Nummer??
Nichts wird er dazu sagen - du baust den Hänger so, dass er allen geltenden Vorschriften entspricht und dann stellst du ihn vor zur Einzelabnahme - genau so, wie einen alten bei dem keine Betriebserlaubnis vorliegt.
Schwieriger wird es mit der Hitch-Anhängung - das kannst du wohl vergessen, denn ich habe noch nie eine solche mit vorschriftsmäßigem Typenschild gesehen - du etwa??. Also selbst unser MF158 Bj. 1976 hat KEIN Prüfzeichen oder ähnliches an der Hitch!
EDIT:
ja, du bist nicht ganz auf dem Holzweg - sorry:
Ja, die MF Kipper hatten nur eine Feststellbremse. Das entspricht nicht den geltenden Vorschriften. Unser 1960 gebauter Hitch-Kipper (kein original MF) hatte auch schon einen Umsteckbremshebel. Es gab eine Vorschrift die dies damals erlaubte, wenn der Bremshebel vom Fahrersitz aus bedient werden konnte.
Stützlast ist die andere Sache - die Hitchkipper haben die Achse sehr weit hinten - das ist gewollt, damit sich eine möglichst HOHE Stützlast ergibt - dies ist ja Sinn und Zweck des Hitch-Systems!