MF 25 Hitch-Kupplung

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Schmue46

Gast
Hallo zusammen,

weiß jemand von euch ob die Hitch-Kupplung vom MF 35 auch an einen MF 25 passt?
Im Internet finde ich keine die explizit für den MF 25 ist?!

Danke im vorraus...
 
Hallo "Danke im vorraus",

ob die Löcher untem im Getriebe passen weiß ich nicht. Auf jeden Fall hatte der 25 eine ganz andere Hitch. Die Gestänge, t-bar, usw werden auf jeden Fall nicht passen.

gruß,
MHF
 
Ich krame diesen Thread nochmal hoch da ich vor derselben Frage stehe. Ich habe einen MF 30 Ich habe da auch ein Foto gesehen von einer Hitch an einem 130 und laut Prospekt gab es die Hitch ja damals als Zubehör auch für den den Kleinen MF. das ist dann eine Art Parallelogram in der die Hitch hängt, da ich leider keine Maße gefunden habe dazu ist meine überlegung auch eine Hitch von einem MF 35 zu nehmen das Lochmaß am Getriebe passt soweit wie ich das gemessen habe. Einzig die obere T bar Verriegelung müsste glaube ich leicht umgeändert werden damit diese durch die Schwinge der Oberlenkeraufhängung angebaut wird (dort wo auch die Streben für die Ackerschiene eingehängt werden sollen). der Anbau in die Unterlenker sollte ja passen
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. Die Zugeisen müssen eventuell auch angepasst werden in der Länge. Ich werde das mal mit meinem DEKRA Prüfer bequtaschen wenn ein Aufbauhersteller mir das umändern würde ob das dann Zulassungskonform ist und im selben Atemzug dann auch wenn ich einen 3t Hitch Kipper neu baue ob der mir das auch abnehmen würde.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Westmünsterland Daniel
 
sicher nicht! Der Prüfer meines Vertrauens hat mir mehrfach mitgeteilt, dass die Einzelabnahme für Anhänger AUSSCHLIESSLICH beim "richtigen" TÜV liegt! Scheinbar dürfen nur die das!? Warum auch immer... 

Grüße hometown
 
Eine Vollabnahme dürfen Prüfer die dazu eine Weiterbildung haben. Die meisten sind beim TÜV die sowas dürfen deshalb ist das so aber es gibt auch welche bei der DEKRA.
 
Hallo,

das ist so nicht ganz richtig.

Die Vollabnahme nach § 21 StVZO haben sich die 2 "großen" geteilt ...

Vor der Wiedervereinigung durfte das tatsächlich nur und ausschliesslich der TÜV in der BRD.

Seit der Wiedervereinigung gibts da ein Abkommen dass es in den "alten" Bundesländern weiterhin nur und ausschliesslich der TÜV darf -

während es in den "neuen" Bundesländern nur und ausschliesslich der DEKRA obliegt diese Vollabnahme durchführen zu dürfen.

Gruß

Nobbe
 
ja auf jeden Fall bin ich mal gespannt was der sagt wenn ich mir nen hitch neu nachbaue ob das wohl geht. Die größte frage die sich mir stellt ist die Sache mit der Bremse korrigiert mich falls ich falsch liege aber die 3t Fertguson Kipper haben ja keine Bremse außer einer Feststellbremse oder? laut STVZO dürfen hinter Schlepper ja nur Anhänger mit einer Achslast halb so groß wie das Leergewicht des Schleppers in meinem fall 750KG STützlast dürfte ich maximal 880KG haben wegen der Hinterachslast des Schleppers, somit ergibt sich für mich ja nur 1.63t ungebremste Anhängerlast. Aber selbst bei den älteren TE‘s wurden ja schon die 3t Kipper hinter gehangen. Ich wüsste jetzt auch nicht ob es eine Auflaufbremse mit Hitchöse gibt, das sind ja meistens 40 bzw. 50 mm Zugösen und da bin ich mir nicht sicher ob diese überhaupt gut um dne Hitchharken passen. Desweiteren ist auch die Frage wie die sich verhalten mit der tiefen Positionierung am Hitch da müsste dann ja eine Auflaufbremse her welche das Bremsseil oben anlenkt.

edit: Gerad gesehen laut EU Vorschrift müssen neue  Anhänger bis 30Km/h keine Betriebsbremse haben aber eine Bremsverzögerung von 2,8m/s² haben, das wird durch eine Bremskraft von 34% der Gewichtskraft der Achse.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Westmünsterland Daniel
 
Da bist du auf dem Holzweg - die von dir zitierten Vorschriften gelten bei allen KFZ, ausgenommen Zugmaschinen. Bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht des zulassungsfreien Anhängers ist ein Umsteckbremshebel erlaubt. Zwischen 3,5 und 8to ausschließlich eine Auflaufbremse. Und klar, auch ein Kipper mit Hitch-Anhängung kann eine Auflaufbremse haben. 

Fährst du mit schwarzer Nummer?? 

Nichts wird er dazu sagen - du baust den Hänger so, dass er allen geltenden Vorschriften entspricht und dann stellst du ihn vor zur Einzelabnahme - genau so, wie einen alten bei dem keine Betriebserlaubnis vorliegt. 

Schwieriger wird es mit der Hitch-Anhängung - das kannst du wohl vergessen, denn ich habe noch nie eine solche mit vorschriftsmäßigem Typenschild gesehen - du etwa??. Also selbst unser MF158 Bj. 1976 hat KEIN Prüfzeichen oder ähnliches an der Hitch! 

EDIT:

ja, du bist nicht ganz auf dem Holzweg - sorry: 

Ja, die MF Kipper hatten nur eine Feststellbremse. Das entspricht nicht den geltenden Vorschriften. Unser 1960 gebauter Hitch-Kipper (kein original MF) hatte auch schon einen Umsteckbremshebel. Es gab eine Vorschrift die dies damals erlaubte, wenn der Bremshebel vom Fahrersitz aus bedient werden konnte. 

Stützlast ist die andere Sache - die Hitchkipper haben die Achse sehr weit hinten - das ist gewollt, damit sich eine möglichst HOHE Stützlast ergibt - dies ist ja Sinn und Zweck des Hitch-Systems! 
 
Ja die Umsteckbremse oder auch Farmer-Stop-Bremse war damals erlaubt aber seit 1985 oder so gilt diese nicht mehr als Betriebsbremse. Ein Typenschild an der Öse gibt es soweiso nicht wenn dann muss da eine eingeschlagene DIN EN Nummer draufstehen das am besten dann fotografisch dokumentieren allerdings ist da das Problem es gibt da nur einschweiß oder anschraub Versionen der Öse aber keine Auflaufeinrichtung mit Hitchöse. Eine Hitch darf maximal laut STVZO 3t Stützlast haben allerdings darf mein Schlepper nur 1600kg Achslast auf der Hinterachse haben und leer sind bereits ca 800Kg auf der Hinterachse somit dürfte ich theoretisch nur 800Kg Stützlast übertragen um die Achse nicht zu überladen. Ich werde mich einfach mal schlau machen und dann werde ich sehen ob ich meinen Plan umsetzen kann oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Westmünsterland Daniel
 
Hallo,

bezüglich maximaler zulässiger Ladung gilt hier der § 41 Absatz 11 StVZO :

" (11) An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen. Soweit Anhänger nach Satz 1 mit einer eigenen Bremse ausgerüstet sein müssen, gelten die Vorschriften des Absatzes 9 entsprechend; bei Sattelanhängern muss die Wirkung der Betriebsbremse dem von der Achse oder der Achsgruppe (§ 34 Absatz 1) getragenen Anteil des zulässigen Gesamtgewichts des Sattelanhängers entsprechen."

Ob deine Zugmaschine die erforderliche Bremswirkung bei vollbeladenem Anhänger erreicht ist bei der Abnahme des Anhängers völlig piepegal .... was du danach machst und mit wieviel Last du dann später deinen Anhänger belädtst musst du dann eigenverantwortlich entscheiden da du für etwaige Überschreitungen etc. auch haftbar gemacht wirst im Falle eines Falles.

Gruß

Nobbe
 
xxischxx:

laut STVZO dürfen hinter Schlepper ja nur Anhänger mit einer Achslast halb so groß wie das Leergewicht des Schleppers in meinem fall 750KG STützlast dürfte ich maximal 880KG haben wegen der Hinterachslast des Schleppers, somit ergibt sich für mich ja nur 1.63t ungebremste Anhängerlast.
Hallo,

ich hab wirklich versucht diese Berechnung nachzuvollziehen aber ich kapiers nicht wirklich ... ich vermute aber stark dass es an meiner bösen Erkältung, einhergehend mit fiesen Kopfschmerzen, liegt ... wie auch immer ... Im LoF-Bereich gelten solche Berechnungsformeln nicht ... schon gar nicht wenn der Zug eine bbH ünter 30 km/h hat ... da kannst mehr oder weniger soviel dranhängen wie deine Zugmaschine wegtreckern kann .... wieviel das in der ungebremsten Variante ist habe ich weiter oben schon erklärt ... wenn der Zug aber über eine durchgehend wirkende Bremsanlage verfügt kannst rein theoretisch 2 Anhänger mit je 40 Tonnen dranhängen .... Vorausgesetzt da hängt vorne eine eingetragene Zugmaschine dran (prinzipiell jeder Standard LoF Trecker) - aber bissl Muskeln sollte der dann schon haben ... nen 1 Zylinder Deutz mit 12 PS wäre rechtlich eventuell zulässig - müsste man halt noch schnell ne Druckluftbremsanlage nachrüsten ... aber ich fürchte der kommt da nicht von der Stelle und falls doch dann nur im Superkriechgang  ...
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achja - noch ein Nachtrag zum ungebremsten Anhänger - da darf man sogar 4t anhängen wenn der Zug eine bbH von maximal 8 km/h hat ...

das betrifft dann sämtliche Aufsitzrasenmäher die als Zugmaschine zugelassen sind ....
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Gruß

Nobbe

Nachtrag : Ich sollte vlt noch dazu sagen dass dies vlt Strassenverkehrsrechtlich grade noch zulässig wäre ... versicherungstechnisch und haftungsrechtlich im Falle eines Regressanspruchs möchte ich da aber nicht in der Haut des "Zugführers" stecken ....
 
ja, eine Auflaufeinrichtung "von der Stange" wird wohl nicht in Frage kommen, ABER es gibt Firmen, die Machen wirklich das Unmögliche möglich - diese hier (https://www.winkler.de/de/spezialloesungen/instandsetzung/) z.B. die schweißen u.A. sogar abgebrochene Achszapfen wieder an eine Achse! Für die ist es sicherlich ein Leichtes, eine handelsübliche Auflaufeinrichtung mit einer Hitchöse zu kombinieren. 
 
Ich hatte eh schon daran gedacht bei meiner alten Firma an zu fragen ob die mir das umändern (Fahrzeughersteller). Nur erstmal schauen was der TÜV sagt.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Westmünsterland Daniel
 
MF50R STützlast+ Achslast= Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers. Da ich in meinem Fall die Hinterachse des Schleppers nicht überlasten möchte darf ich ca. 800Kg stützlast vom Anhänger übertragen. da bei ungebremsten Anhängern laut StvZO das Zugfahrzeug das doppelte Gewicht der Achslast des Anhängers haben darf ergibt sich für mich Folgendes Leergewicht 1470Kg : 2 = ca. 750Kg Achslast für den Anhänger. Somit darf ich schonmal 750Kg wegen der Achse laden nun kommt noch die Stützlast von ca. 800Kg hinzu da diese ja vom Schlepper getragen wird und nicht von der Anhängerachse = 750Kg+800Kg=1550Kg darf der Anhänger an zulässigen Gesamtgewicht haben. Wohl gemerkt bei einem ungebremsten Anhänger. 

Ziehe dürfte meiner so um die 15t grob geschätzt ziehen allerdings nur ziehen sprich Drehschemel Anhänger weil dort keine Stützlast vorherrscht.

Edit: grad nachgesehn Mien Schlepper hat laut dem alten Pappbrief eine Stützlast von 850Kg an dem Zugmaul oben und die Achlast wurde dann auch erhöht auf 2000Kg hinten und 1000Kg vorne und das Gesamtgewicht des Schleppers auf 2800Kg. Somit 1200Kg theoretisch am Hitch Stützlast die 750Kg der Achse bleiben somit 2350Kg Anhängelast ungebremst. das heißt ich könnte einen 3t Hänger ablasten auf diese 2350Kg und wäre absolut im gesetzlichen Rahmen oder ich baue den kleineren Ferguson cwt 30 nach welcher nur ca. 1.5t Gesamtgewicht hat.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Westmünsterland Daniel
 
Hallo Daniel,

du vermischt hier die verschiedenen Angaben zu einem Mix der erst interessant wird wenn man das zGG des gesamten Zugs bestimmen muss - mir ist völlig klar dass dies für dich vordergründig wichtig ist da du ja den Anhänger passend zu deinem Schlepper bauen willst. Das bedeutet aber aus meiner Sicht dass du das Pferd von hinten aufzäumen willst.

Das zGG deines Anhängers hat absolut nichts mit der max. zulässigen Stützlast deiner Zugmaschine zu tun ... du musst den Anhänger nicht exakt passend zu deinem Schlepper bauen und ihn daher auch weder auf- noch ablasten. Sinnvoll wäre es demnach (wiederum aus meiner Sicht) die maximal zulässigen Werte zu berücksichtigen und den Anhänger nach diesen Vorgaben zu bauen .

Soll heissen - falls du eine ungebremste Version bevorzugst gibt dir die StVZO da ganz klare Richtlinien vor ... maximal 3t zGG falls unter 30 km/h  ... und maximal 4t zGG bei max. 8 km/h .... welche Variante da jetzt wirklich bevorzugst sei deiner Entscheidung überlassen .... nur MEHR geht nicht ....  egal was da vorne dran hängt.

Diese Angaben gelten für jede Art 1-Achs Anhänger egal in welcher Ausführung ! Drehschemel bleibt hier völlig unberücksichtigt.

gebremst sieht das alles anders aus ... aber das führt denke ich zu weit hier ...

Wieviel zGG (Zug) du dann mit einem Anhänger dieser Bauform letztlich haben darfst, errechnet sich völlig unabhängig vom zGG des Anhängers nach den Herstellerangaben der jeweiligen "ziehenden" Zugmaschine die vor diesem Anhänger hängt ... erst jetzt musst du dann Stütz- und Achslasten und eventuell D-Werte deines Schleppers beachten ... wenn du das vorher schon miteinbeziehst bei der Konstruktion deines Anhängers kannst da nur das Leergewicht entsprechend reduzieren und somit die reale Zuladung etwas optimieren ... da rechne ich aber mit keinen extremen Lastunterschieden ausser du würdest den Anhänger wirklich auf "Fliegengewicht" trimmen um maximale Zuladung auf Kosten der Betriebssicherheit zu erreichen.

Wenn das also nicht ein exakt, nur auf deinen Schlepper, angepasster Anhänger werden soll dann würde ich den so aufbauen dass er universell auch mal an einer größeren Zugmaschine mit entsprechend mehr Zuladung laufen darf. Außer du willst ein optisch absolut "stimmiges" Zuggespann bauen ....  dann wäre eine exakte Anpassung denkbar aber eben auch mit der entsprechenden Einschränkungen verbunden dass der auch an einer 7,5t Zugmaschine "nur" deine 1,5t zGG  aus deinem Beispiel haben darf .... das bleibt dir überlassen wofür du dich da eher entscheiden willst.

Gruß

Nobbe
 
Natürlich stimmt es das man maximal 3t ungebremst als Anhänger betreiben darf. Ich habe noch einen 5,t Krone mit Obenanhängung welcher abe rnur hinter meinem D4006 hängt da mein MF das Zugmaul zu tief hat, desweiteren habe ich noch einen 3t Miststreuer (ungebremst) welcher auch schon an meinem hing allerdings musste ich dann unter dem Stützrad Erde weg schaufeln damit ich dieses hochklappen konnte (der hat auch Obenanhängung und ist deshalb eigentlich auch nur hinter dem Deutz). Nun ist der Hitch genial was die Problematik der Ankuppelhöhe anbelangt deshalb wollte ich für meinen solch einen Hitchanhänger bauen bzw. erst noch die Hitchkupplung austüfteln. Und da ich ja aus den Papieren herauslesen konnte das mein MF aufgelastet wurde dürfte ich laut Gesetzgeber 2,3t ungebremst anhängen. Da mein MF nicht über lof sondern normal angemeldet ist muss auch der Anhänger normal angemeldet sein falls ich mal in eine Kontrolle geraten sollte (was durchaus möglich ist). Deshalb will ich dne Anhänger sofort so bauen das ich absolut rechts konform bin, darum meine Überlegung aktuell einen 3t bauen den aber auf Papier abzulasten. Oder ich baue den cwt30 nach welcher eh nur 1,5t haben durfte (dieser wiegt leer 500Kg) und bin dann absolut sicher das ich absolut im rechtlichen Rahmen bin sowohl was die Stützlast als auch die Achslast anbelangt und damit einhergehend auch die Gewichtsregelung bei ungebremsten Anhängern.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Westmünsterland Daniel
 
Hallo Daniel,

 je mehr Angaben du machst umso genauer kann man dich auch beraten ... :-)

Du sagst dein MF ist nicht auf LoF angemeldet - da stellt sich dann die Frage ob der Anhänger zwingend angemeldet sein muss ... du schreibst von anderen Zugmaschinen die auch in deinem Besitz stehen ? Sind die alle nicht LoF ? oder ist da einer dabei der LoF wäre ? Sollte dem so sein dann müsste der Anhänger nicht zwingend angemeldet sein da ihn als zulassungsfreien LoF - Anhänger deklarieren könntest ... ausser natürlich du willst generell keine LoF Restriktionen auf diesem Anhänger haben ...

Gruß

Nobbe
 
Unser Deutz läuft auf lof somit könnte ich den kipper dann mit grünem Folgekennzeichen ausstatten nur löst das nicht das Problem der halben Achslast zum Leergewicht des Schleppers ;-)

Mit freundlichen Grüßen aus dem Westmünsterland Daniel
 
Ich wiederhole mich gerne,

die Achslast wird bei deiner Zugmaschine stets dieselbe bleiben ... egal ob du nen Anhänger mit schwarzem Kennzeichen oder nen zulassungsfreien LoF Anhänger hinten dran hängst ... die ändert sich nicht einmal wenn gar keinen Anhänger dran hast ....

Aber bei der Typgenehmigung / Einzelgenehmigung deines selbst gebauten Anhängers macht das durchaus einen Unterschied weil dann "nur" die Gebühren zur  Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO/Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV in Höhe von 39,50 € auf dich zukommen ....

Beim zulassungspflichtigen Anhänger wären da deutlich mehr und auch höhere Gebühren fällig .... nämlich ...Gebühren zur Erteilung der Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV und Zuteilung eines eigenen Kennzeichens in Höhe von 55,60 € .... plus ..... Gebühren für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung (Kfz-Brief) ..... plus ..... Kennzeichen..... plus ...... alle 2 Jahre TÜV ..... plus .... jährlich Steuer ..... plus Haftpflichtversicherung ... usw.  .... da kommt schon ein netter Betrag zusammen den dir leicht ersparen kannst wenn den Anhänger auf LoF zulassungsfrei lässt ....

Die Einhaltung der zulässigen Stütz- und Achslast obliegt immer dem jeweiligen Führer des Gespannzugs und hat nichts mit dem zGG des Anhängers zu tun ... der kann ein zGG von 3t unter 30 km/h bbH haben, völlig egal wieviel Achslast oder Leergewicht dein Schlepper hat ...

Gruß

Nobbe
 
Also ich hatte al meinen Dekraprüfer gefragt wie die gesetzes Lage ist und er liest daraus bzw. ich auch das ich einen 3t Anhänger anhängen darf ich aber nur soviel laden darf das die Achse in meinem Fall nicht mehr als 750Kg beladen ist und ich die Achslast am Schlepper mit der Stützlast nicht übersteige. Nun muss ich noch nen TÜV Prüfer wegen den Anforderungen einer 21er Abnahme befragen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Westmünsterland Daniel
 
Unter Punkt 17 ist es erklärt - 

https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/publikationen/Land-oder-forstwirtschaftliche-Fahrzeuge-im-Verkehr_Broschuere.pdf
 
Hallo Daniel,

exakt so siehts aus ... du darfst deinen Anhänger jederzeit massiv überdimensionieren - zb eine 6t Achse einbauen wenn du möchtest - da gibt es keinerlei Einschränkungen nach oben ...

Maximal zulässig wäre wie ich schon ausgeführt hatte ein Anhänger mit einem zGG von 4t, den du dann aber nicht schneller wie 8km/h bewegen darfst ... für deinen Fall ideal wäre ein zGG von 3t da dann bis max. 30 km/h unterwegs sein darfst .... wieviel du letztendlich tatsächlich bei "deinem" Gespann dann laden kannst ist von vielen Faktoren abhängig die aber mit der Abnahme deines Hängers beim TÜV absolut nix zu tun haben. 

Wenn du jetzt diesen Anhänger exakt auf deinen Schlepper konfigurieren möchtest, dann musst "nur" berechnen wo die Anhängerachse positioniert werden muss damit du bei maximaler Zuladung deine maximal zulässige Stützlast die du hast (laut deinen Angaben hast du ja 850kg "eingetragen") nicht überschritten wird.

Das hört sich einfacher an als es wirklich ist da ja hierbei völlig unterschiedliche Ladungszustände berücksichtigt musst. Du könntest ja, um mal ein Beispiel anzuführen einen massiven Eisenklotz mit 2t laden ... ganz hinten im Hänger hättest dann 2t + Hängerleergewicht auf der Achse des Hängers liegen mit annähernd 0 Stützlast vorne auf der Deichsel und nach einmal scharf bremsen hast dann die 2t auf der Deichsel vorn und hast deine 850kg Stützlast ein klein wenig "überschritten".

Also entweder hochgenau berechnen wo die Achse hinkommt oder einfach gesunden Menschenverstand einsetzen .... du muss nur einfach berücksichtigen dass je weiter hinten die Achse sitzt deine Zuladung rapide abnimmt und je weiter vorne sie sitzt dein Vorteil der Hitch-Kupplung bei leichter Zuladung mehr und mehr wirkungslos wird.

Für die Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO/Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV muss dein Anhänger natürlich den Vorschriften StVO entsprechen ... sprich komplette Lichtanlage und entsprechende Kennzeichen ( 25 km/h Schilder jeweils links / rechts und hinten ) Rückstrahler (weiß vorne und gelb seitlich/hinten) ... du musst bei einem Eigenbau eine Fin Nummer beantragen die dann eingeschlagen werden muss ... da musst den Eigentumsnachweis führen zb ... die Achse und alle TÜV relevanten Teile müssen über Typschilder mit zugelassenen Typgenehmigungen verfügen .... da du ja vorhast einen ungebremsten zu bauen erleichtert das die Typgenehmigung enorm da hier keine Bremsberechnung nachweisen musst wie bei gebremsten Hängern ... den fachgerechten Bau müsstest auch nachweisen als Hersteller aber das kann der TÜV-Mensch auch selbst bestätigen bei seinem Gutachten da sind die normalerweise bei einer Einzelabnahme recht großzügig wenn keine gravierenden Mängel vorliegen sollten ... ausser du kommst an einen ganz "peniblen" Prüfer was ja auch mal vorkommen kann - deshalb bist da auf dem richtigen Weg wenn vorab schon die Vorgaben mit dem besprichst - der sagt dir dann ganz genau worauf er Wert legt ...

Ich drück dir die Daumen für dein Projekt und dass alles so klappt wie erhofft.

Gruß

Nobbe
 
xxischxx:

Also ich hatte al meinen Dekraprüfer gefragt wie die gesetzes Lage ist und er liest daraus bzw. ich auch das ich einen 3t Anhänger anhängen darf ich aber nur soviel laden darf das die Achse in meinem Fall nicht mehr als 750Kg beladen ist und ich die Achslast am Schlepper mit der Stützlast nicht übersteige. Nun muss ich noch nen TÜV Prüfer wegen den Anforderungen einer 21er Abnahme befragen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Westmünsterland Daniel
Das hatte ich vorhin überlesen ... hier seid ihr beide auf dem Holzweg ... das gilt nicht für LoF Anhänger unter 30 km/h bbH .... hier darf die Achslast 3t ! nicht übersteigen .... die 0,75t Regelung bezieht sich auf ungebremste 750kg Autoanhänger ....
 
Das ist nur die halbe Wahrheit klar darf die Achslast 3t ungebremst betragen ich darf aber nur die Hälfte des leergewivhts meines Schleppers als Gewicht auf der Anhänger Achse haben das sind in meinem Fall 750kg da mein Schlepper 1,5t Leergewicht hat

Mit freundlichen Grüßen aus dem Westmünsterland Daniel
 
so ist es - bei 3to Achslast, da müsste der Schlepper ein ganz schöner Brummer sein ;) 
 
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