Hi Leute also vielleicht hilft da mal ein guter Rechtsanwalt um den Sheriff in die Schranken zu weisen.
Laut FZV (ehemals StVzO), darf ein traktor in landwirtschaftlichen Betrieben einen Anhänger mit Nachführkennzeichen ziehen, sofern der Traktor für LoF Zwecke eingesetzt wird.
Unabhängig davon, ob der Steuern bezahlt (grünes Kennzeichen) oder nicht (schwarzes Kennzeichen).
Mittlerweile haben viele Landwirtschaftliche Zugmaschinen von Mini-Landwirten kein Grünes Kennzeichen mehr. Damit dürfen die offiziell auch ein schwarzes Nachführkennzeichen führen.
Zulassung des Hängers ist nur dann nötig, wenn der mehr als 25 km/h fährt. Also 25er Schild dran.
Papiere sind notwendig bei Anhängern über 3t.
Und irgendwo gibt es auch noch einen Passus, das Personen nicht auf Ladeflächen mitgenommen werden dürfen... es sei denn es handelt sich um einen LoF Anhänger mit Bordwänden, ... (genauen Wortlaut muss ich nachschlagen).
Bleiben also viele Randbedingungen die das beeinflussen die garnicht genannt wurden (wie so oft bei solchen Zeitungsartikeln).
WEnn die das bei mir machen wollen würde ich denen mal richtig Stress machen....
Gruß,
MHF