Polizei stoppt Traktorgespann

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Dann wär mein lappeN aber schon weg!
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Gruß Moritz
 
...na da konnte der Wachtelmeister ja mal so richtig Sheriff spielen....leider haben wir hier auch so einen...

eine freundliche Ermahnung hätte es auch getan....
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Nur meine Meinung...

Martin
 
Hi Leute also vielleicht hilft da mal ein guter Rechtsanwalt um den Sheriff in die Schranken zu weisen.

Laut FZV (ehemals StVzO), darf ein traktor in landwirtschaftlichen Betrieben einen Anhänger mit Nachführkennzeichen ziehen, sofern der Traktor für LoF Zwecke eingesetzt wird.

Unabhängig davon, ob der Steuern bezahlt (grünes Kennzeichen) oder nicht (schwarzes Kennzeichen).

Mittlerweile haben viele Landwirtschaftliche Zugmaschinen von Mini-Landwirten kein Grünes Kennzeichen mehr. Damit dürfen die offiziell auch ein schwarzes Nachführkennzeichen führen.

Zulassung des Hängers ist nur dann nötig, wenn der mehr als 25 km/h fährt. Also 25er Schild dran.

Papiere sind notwendig bei Anhängern über 3t.

Und irgendwo gibt es auch noch einen Passus, das Personen nicht auf Ladeflächen mitgenommen werden dürfen... es sei denn es handelt sich um einen LoF Anhänger mit Bordwänden, ... (genauen Wortlaut muss ich nachschlagen).

Bleiben also viele Randbedingungen die das beeinflussen die garnicht genannt wurden (wie so oft bei solchen Zeitungsartikeln).

WEnn die das bei mir machen wollen würde ich denen mal richtig Stress machen.... :-)

Gruß,

MHF
 
"Eine Zulassungsfreiheit wie ein Landwirt konnte er nicht in Anspruch nehmen". Dieser Satz beinhaltet unmißverständlich die Aussage, daß der Fahrer kein Landwirt ist. Somit entfällt die Voraussetzung für die Zulassungsbefreiung des Anhängers (siehe §3 FZV). Also haben wir es hier mit dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung zu tun. Die Polizei hat völlig korrekt gehandelt.
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Frohe Ostern
 
So etwas ähnliches hatten wir hier auch einmal. Es war am 1. Mai (Maitour)

Schlepper ,schwarzes Kennzeichen, Anhänger,grünes Nachfürkennzeichen. Nur geringe beblankung.

Wir hatten uns aber die Gesichter geschwärzt und somit bekamen wir Geleitschutz über 4 km.  Geht doch.

Frohe Ostern.
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Wenn er kein Landwirt istr ja....

Aber was die so alles in der Zeitung schreiben.... da ist manchmal nicht die hälfte wahr....

Gruß,

MHF
 
Hallo.

Grundsätzlich richtig.

Das kann man wohl auch nicht mit "Brauchtumsveranstaltung" rechtfertigen :-)

Aber braucht man für ein Traktorgespann mit Anhänger einen BE Führerschein? Ich dachte immer da reicht T bzw. L, sofern natürlich der Anhänger ordentlicht zugelassen ist. Habe ich gleich nachgelesen ... und siehe da. Tatsächlich nur zulässig wenn die Maschienen auch für LoF genutzt werden.

Das wird nicht billig, ....

Gruß,

MHF
 
...wahrscheinlich wurden in der Zeit, in der die Sherrifs sich um diese extremem Straftaten gekümmert haben, 4 Einbrüche, 2 Autodiebstähle und 3 Überfälle begannen... zum glück jagen Batman und Robin die wahren Verbrecher 
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